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Gesundheits- Check Up (ab 35 Jahren)
ÄNDERUNG
Versicherte ab 35 Jahre haben zukünftig alle drei Jahre Anspruch auf eine ärztliche Gesundheitsuntersuchung
(bisher: alle zwei Jahre)
Wird eine Gesundheitsuntersuchung durchgeführt, ist in den auf das Untersuchungsjahr folgenden zwei Kalenderjahren keine Gesundheitsuntersuchung durchzuführen.
Gesundheitsuntersuchung beinhaltet:
- Erfassung des Impfstatus
- Körperliche Untersuchung (u.a. Blutdruckmessung, Körpergröße u. –gewicht)
- Laboruntersuchungen: Glucose + Aufnahme des gesamten Lipidprofils
(Gesamtcholesterin, LDL-Cholesterin, HDL-Cholesterin, Triglyzeride)
Achtung Labor bei Versicherten zwischen 18 und 34 Jahren nur bei entsprechendem Risikoprofil, z. B. positiver Familienanamnese, Adipositas oder Bluthochdruck. |
- Urinuntersuchung